Die Unterweisung besteht aus einem theoretischen Teil.
DGUV Vorschrift 1 §2 Grundpflichten des Unternehmers:
Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt.
Inhalt allgemeine Unterweisung Theorie (Auszug):
- Grundlagen für den Arbeitsschutz
- Umsetzung Erste Hilfe
- Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Verantwortung und Aufgabenübertragung
- Brandschutz
- Arbeitsplätze und Tätigkeiten
- Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen festlegen (Arbeiten im Freien, biologische Gefährdungen / Pflanzen und Tiere...)
- Arbeiten mit Maschinen und Geräten (Mäharbeiten, Freischneider, Motorsäge...)
- Arbeiten in der Höhe (Leitern, Hubarbeitsbühnen...)
- Arbeiten mit Gefahrstoffen (Spritzmittel...) Witterungsverhältnisse
- Material- und Gerätetransport
- Verkehrssicherung/Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Eine Haftung ist in der Regel mit Konsequenzen (meist finanzieller Art) verbunden. Deswegen müssen Haftungsfragen häufig vor Gericht abgeklärt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn eine Versicherung zunächst für mögliche Kosten aufkommt, denn der Versicherer haftet nur stellvertretend aufgrund des Versicherungsvertrages und kann in einem nachgelagerten Prozess eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung durch den eigentlichen Verantwortlichen erstreiten.
Dauer der Sicherheitsunterweisung 1/2 Tag. Die Sicherheitsunterweisung wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Über Ihre Anfrage würden wir uns freuen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Unsere Schulung können wir nur in deutscher Sprache anbieten! Zumindest ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch sind somit Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Schulungen.