Der für teilkraftbetriebene und flurgesteuerte Krane geltende DGUV Qualifizierungsgrundsatz 309-003 und die DGUV Vorschrift 52 legt die Standards für Ausbildung und Beauftragung der Bediener eines Kran fest. Deshalb müssen Bediener einen Befähigungsnachweis für einen Kran besitzen.
Schulung für LKW-Ladekran / Hallenkran

Eignungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige und charakterliche Eignung
- Körperliche Eignung
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufgabe und Verantwortung des Bediener eines Ladekran
- Sicherheitstechnischer Aufbau und Sicherheitseinrichtungen
- Kranbelastung und Tragfähigkeit
Praktische Ausbildung
- Einweisung in den Betrieb eines Hallen- / LKW-Ladekran
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Umgang mit Lasten
Der Schulungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung einen Bedienerausweis für Ladekrane.
Unsere Schulung und die Prüfungen können wir nur in deutscher Sprache anbieten! Zumindest ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch sind somit Vorraussetzung für die Teilnahme an unseren Schulungen. Bei Leseschwierigkeiten ist im Einzelfall eine mündliche Prüfung möglich. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Dolmetscher eines unserer Seminare zu besuchen (bitte sprechen Sie uns im Vorfeld darauf an).
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