Die für Hubarbeitsbühnen geltende DGUV Regel 100- 500 Kap. 2.10 (Betreiben von Hubarbeitsbühnen) und der DGUV Grundsatz 308-008 (ehem. BGG 966) schreiben vor, dass Hubarbeitsbühnen nur von ausgebildetem und unterwiesenem Personal eingesetzt werden dürfen.
Schulungen für Hubarbeitsbühnen

Eignungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmeregelung für Auszubildende)
- Geistige und charakterliche Eignung
- Körperliche Eignung
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Allgemeiner Betrieb mit Hubarbeitsbühnen
- Übernahme und Transport der Hubarbeitsbühnen
- Prüfung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Hubarbeitsbühnen am Arbeitsort
- Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
- Unfallgeschehen
- Haftung und Verantwortung
Praktische Ausbildung
- Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSAgA)
- Einweisung an verschiedenen Hubarbeitsbühnen
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Einübung von Steuerungsfunktionen
- Standsicherer Aufbau von Hubarbeitsbühnen
- Standsicherheitstest
- Erklärung Notablass
- Standsicheres Verfahren von Hubarbeitsbühnen
Unsere Schulung und die Prüfungen können wir nur in deutscher Sprache anbieten! Zumindest ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch sind somit Vorraussetzung für die Teilnahme an unseren Schulungen. Bei Leseschwierigkeiten ist im Einzelfall eine mündliche Prüfung möglich. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Dolmetscher eines unserer Seminare zu besuchen (bitte sprechen Sie uns im Vorfeld darauf an).
Veranstaltungsorte
- Göppingen
- Ab 5 Teilnehmern kommen wir auch gerne zu Ihnen.
Dauer
- 1 Tag
Erworbene Qualifikation
- Zertifikat für Hubarbeitsbühnen
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